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AGB – Brautkleidliebe (Beatrice Frey)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand: 2025

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen und Verkäufe von Brautkleidliebe (Beatrice Frey), insbesondere:

– mobile Anproben

– Verkauf von Second-Hand-Brautkleidern

– Kommissionsverkauf von Kundenkleidern

– Beratungsleistungen

– Online-Anfragen und Terminbuchungen

Mit einer Buchung, Anfrage oder dem Kauf eines Kleides akzeptiert die Kundin diese AGB.

 

2. Dienstleistungen & mobile Anprobe

(1) Die mobile Anprobe wird persönlich durch Beatrice Frey durchgeführt.

(2) Dauer, Ablauf und verfügbare Kleider werden individuell vereinbart.

(3) Die mobile Anprobe ist im Umkreis gemäss Website verfügbar; grössere Distanzen können nach Absprache erfolgen.

(4) Wird ein Termin ohne rechtzeitige Absage (mind. 24 Stunden vorher) nicht wahrgenommen, kann eine Ausfallgebühr erhoben werden.

 

3. Verkauf von Brautkleidern

(1) Alle angebotenen Brautkleider sind Second-Hand-Kleider.

(2) Die Kleider werden sorgfältig geprüft, dennoch können leichte Gebrauchsspuren vorhanden sein. Diese sind kein Mangel.(3) Der Verkauf erfolgt wie gesehen und anprobiert.

(4) Ein Umtausch oder Rückgaberecht besteht grundsätzlich nicht.

 

4. Kommissionsverkauf von Brautkleidern

(1) Beim Kommissionsverkauf übernimmt Brautkleidliebe Präsentation, Beratung und Verkauf im Namen der Verkäuferin.

(2) Der Verkäuferinnen-Anteil beträgt 70 % des erzielten Verkaufspreises, 30 % bleiben bei Brautkleidliebe.

(3) Die Vertragsdauer wird individuell festgelegt, in der Regel 3–6 Monate.

(4) Während dieser Zeit muss das Kleid bei Brautkleidliebe verfügbar sein.

(5) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreichem Verkauf.

(6) Nicht verkaufte Kleider können nach Ablauf der Frist abgeholt werden.

 

5. Preise & Zahlungen

(1) Alle Preise sind in CHF angegeben.

(2) Bezahlung ist per Twint, Überweisung oder bar möglich.

(3) Dienstleistungen (z. B. Anproben, Anfahrtskosten) werden nach Absprache berechnet.

 

6. Haftung

(1) Brautkleidliebe haftet für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

(2) Für Schäden, die durch Dritte, Transport oder unsachgemässe Handhabung entstehen, wird keine Haftung übernommen.(3) Für Kommissionskleider besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer normalen Sorgfaltspflicht; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

7. Terminabsagen

Termine können bis 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigen Absagen kann eine Aufwand- oder Wegpauschale berechnet werden.

 

8. Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen von Brautkleidliebe (siehe Datenschutzerklärung).

 

9. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Uster, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.

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